Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Veranstaltungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter Educate Sports und den Teilnehmern an Veranstaltungen wie Seminaren, Workshops, Lehrgängen, Camps, Wettkämpfen, Turnieren sowie sonstigen Sonderveranstaltungen (z. B. Kindergeburtstagen, Events).
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Veranstalter
Veranstalter ist:
Dennis Bergmann – Educate Sports
Melkbrink 74
26121 Oldenburg
Telefon: 0441 93331691
E-Mail: info@educatesports.de
USt-IdNr.: DE 290641157
Geltung der AGB
Diese AGB gelten für alle über die Website www.educatesports.de gebuchten Veranstaltungen des Veranstalters. Mit der Buchung einer Veranstaltung erkennt der Teilnehmer bzw. dessen gesetzlicher Vertreter diese AGB als verbindlich an.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Verbraucher und Unternehmer
Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
2. Vertragsschluss
Online-Buchung
Die Darstellung der Veranstaltungen auf unserer Website stellt kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Teilnehmer dar.
Mit dem Absenden des ausgefüllten Buchungsformulars gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Teilnahmevertrages ab. Der Vertrag kommt erst mit der Versendung einer Buchungsbestätigung per E-Mail durch den Veranstalter zustande. Die automatisierte Eingangsbestätigung der Buchung stellt noch keine Vertragsannahme dar.
Buchung für minderjährige Teilnehmer
Buchungen für minderjährige Teilnehmer dürfen ausschließlich durch einen volljährigen, sorgeberechtigten Erziehungsberechtigten vorgenommen werden. Mit der Buchung bestätigt dieser:
- dass er volljährig und sorgeberechtigt für den angemeldeten Minderjährigen ist,
- dass er der Teilnahme des Minderjährigen an der jeweiligen Veranstaltung ausdrücklich zustimmt,
- dass er einen erreichbaren Notfallkontakt sowie ggf. bestehende gesundheitliche Einschränkungen, Allergien oder Medikamenteneinnahme des Minderjährigen mitgeteilt hat.
Der Veranstalter ist berechtigt, vor Ort eine schriftliche Bestätigung dieser Angaben zu verlangen. Erfolgt keine wirksame Zustimmung eines Sorgeberechtigten, kann die Teilnahme verweigert werden. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet.
Annahmevorbehalt
Der Veranstalter behält sich vor, Buchungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei Überbelegung, fehlender Eignung des Teilnehmers im Hinblick auf die in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung genannten Teilnahmevoraussetzungen (z. B. Altersanforderungen oder körperliche Voraussetzungen) oder bei begründeten Zweifeln an einem ordnungsgemäßen Veranstaltungsablauf. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet.
3. Leistungsbeschreibung und Veranstaltungsdurchführung
Leistungsumfang
Der Leistungsumfang der jeweiligen Veranstaltung ergibt sich aus der Veranstaltungsbeschreibung auf unserer Website zum Zeitpunkt der Buchung. Maßgeblich für den Vertragsinhalt ist die Beschreibung in der Buchungsbestätigung.
Programmänderungen
Der Veranstalter behält sich vor, Programmänderungen vorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändern und für den Teilnehmer zumutbar sind. Dies betrifft insbesondere den Austausch von Trainern, geringfügige Änderungen des Ablaufs oder die Verlegung in räumlich vergleichbare Veranstaltungsorte innerhalb von Oldenburg.
Veranstaltungsabsage durch den Veranstalter
Der Veranstalter ist berechtigt, eine Veranstaltung abzusagen, wenn eine in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, die zur wirtschaftlichen Durchführung erforderlich ist, oder wenn höhere Gewalt, Krankheit des Trainers, behördliche Anordnungen oder vergleichbare Umstände die Durchführung unmöglich machen. Eine Absage wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl erfolgt spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Die Absage aus Gründen höherer Gewalt oder vergleichbarer kurzfristig eintretender Umstände bleibt davon unberührt.
Im Fall einer Absage durch den Veranstalter werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.
Hausordnung und Anweisungen
Während der Veranstaltung haben Teilnehmer den Anweisungen der Trainer und des Veranstalterpersonals Folge zu leisten. Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung oder bei Verhalten, das den Veranstaltungsablauf erheblich stört oder andere Teilnehmer gefährdet, ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer ohne Anspruch auf Erstattung von der Veranstaltung auszuschließen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Preise
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website ausgewiesenen Preise. Alle Preise sind Endpreise und enthalten – soweit anwendbar – die gesetzliche Umsatzsteuer.
Zahlungsarten
Je nach Veranstaltung können folgende Zahlungsarten angeboten werden:
- Vorkasse per Banküberweisung
- Barzahlung vor Ort am Veranstaltungstag
- Kartenzahlung vor Ort am Veranstaltungstag
Die verfügbaren Zahlungsarten werden im Buchungsprozess angezeigt. Der Veranstalter behält sich vor, je nach Art der Veranstaltung bestimmte Zahlungsarten auszuschließen oder Vorkasse zu verlangen.
Fälligkeit
Bei Vorkasse ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung, spätestens jedoch bis 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn, auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto zu überweisen.
Bei Zahlung vor Ort ist die Teilnahmegebühr vor Veranstaltungsbeginn in bar oder per Karte zu entrichten. Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig, kann die Teilnahme verweigert werden; ein Anspruch auf Erstattung etwaiger Anzahlungen besteht in diesem Fall nicht.
Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug ist der Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
5. Widerrufsrecht für Verbraucher
Widerrufsbelehrung
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Dennis Bergmann – Educate Sports, Melkbrink 74, 26121 Oldenburg, Telefon: 0441 93331691, E-Mail: info@educatesports.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn der Veranstalter die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück:
An Dennis Bergmann – Educate Sports, Melkbrink 74, 26121 Oldenburg, E-Mail: info@educatesports.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
Bestellt am (*) / erhalten am (*):
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:
(*) Unzutreffendes streichen.
6. Stornierung und Umbuchung
Stornierung durch den Teilnehmer (außerhalb des Widerrufsrechts)
Unabhängig vom gesetzlichen Widerrufsrecht für Verbraucher kann der Teilnehmer eine gebuchte Veranstaltung zu folgenden Bedingungen stornieren. Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Stornierung (per E-Mail an info@educatesports.de) beim Veranstalter:
| Stornierungszeitpunkt vor Veranstaltungsbeginn | Erstattung |
|---|---|
| mehr als 30 Tage vorher | 100 % der Teilnahmegebühr |
| 30 bis 15 Tage vorher | 50 % der Teilnahmegebühr |
| 14 bis 8 Tage vorher | 25 % der Teilnahmegebühr |
| weniger als 7 Tage vorher oder Nichterscheinen | keine Erstattung |
Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Sonderregelung für Wettkämpfe und Turniere
Bei Wettkämpfen und Turnieren gelten abweichend folgende Stornobedingungen, da Startgebühren regelmäßig an Verbände abgeführt und Versorgungskosten verbindlich kalkuliert werden müssen:
- bis zum offiziellen Anmeldeschluss: 50 % Erstattung
- nach Anmeldeschluss oder Nichterscheinen: keine Erstattung
Der jeweilige Anmeldeschluss wird in der Veranstaltungsbeschreibung ausgewiesen.
Stornierung bei Krankheit
Im Falle einer kurzfristigen Erkrankung des Teilnehmers kann der Veranstalter gegen Vorlage eines ärztlichen Attests, das spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Veranstaltungsbeginn vorgelegt werden muss, nach seiner Wahl eine kulante Lösung in Form eines Gutscheins über den eingezahlten Betrag oder einer Umbuchung auf eine spätere, vergleichbare Veranstaltung innerhalb von 12 Monaten anbieten. Ein Anspruch auf Barerstattung besteht in diesem Fall nicht.
Ersatzteilnehmer
Der Teilnehmer ist berechtigt, einen Ersatzteilnehmer zu benennen, sofern dieser die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Die Benennung ist spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn schriftlich (per E-Mail) mitzuteilen. Stornogebühren fallen in diesem Fall nicht an. Bei Veranstaltungen mit besonderen persönlichen Voraussetzungen (z. B. Wettkämpfe mit Lizenzpflicht) ist die Benennung eines Ersatzteilnehmers ausgeschlossen.
Umbuchung
Eine Umbuchung auf einen anderen Veranstaltungstermin ist auf Anfrage und nach Verfügbarkeit möglich. Eine Umbuchungsgebühr wird nicht erhoben.
Persönliche Verhinderungen des Teilnehmers
Die Nichtteilnahme aufgrund persönlicher Umstände des Teilnehmers (z. B. Verkehrsstörungen, Zug- oder Flugausfälle, Unwetter, kurzfristige Terminkollisionen) begründet keinen Erstattungsanspruch. Die unter Ziffer 6 geregelten Stornofristen gelten unverändert. Dem Teilnehmer wird empfohlen, in solchen Fällen rechtzeitig einen Ersatzteilnehmer zu benennen.
7. Teilnahmevoraussetzungen und Gesundheit
Eigenverantwortung
Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr und in eigener Verantwortung für die körperliche und gesundheitliche Eignung. Der Teilnehmer versichert, in einer körperlichen Verfassung zu sein, die seine sichere Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung erlaubt.
Empfehlung ärztlicher Abklärung
Insbesondere bei Veranstaltungen mit körperlicher Belastung – wie sie im Kampfsport- und Fitnessbereich regelmäßig vorliegen – empfehlen wir dringend, vor der Teilnahme eine ärztliche Untersuchung durchführen zu lassen. Dies gilt insbesondere bei Vorerkrankungen, gesundheitlichen Einschränkungen oder einer längeren Sportpause.
Versicherungsschutz
Für eine ausreichende eigene Versicherung (insbesondere private Unfall- und Haftpflichtversicherung) hat der Teilnehmer selbst Sorge zu tragen. Der Veranstalter schließt für Teilnehmer keine eigene Veranstaltungs- oder Unfallversicherung ab.
Mitteilung gesundheitlicher Einschränkungen
Bestehende gesundheitliche Einschränkungen, Allergien, Verletzungen oder die Einnahme von Medikamenten, die Auswirkungen auf die Teilnahme haben können, sind dem Veranstalter spätestens bei Veranstaltungsbeginn unaufgefordert mitzuteilen. Bei minderjährigen Teilnehmern obliegt diese Mitteilungspflicht den Erziehungsberechtigten.
8. Haftung
Haftungsbeschränkung
Der Veranstalter haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für sonstige Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch den Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Teilnehmer vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
Sportartspezifische Risiken
Dem Teilnehmer ist bewusst, dass die ausgeübten Sportarten (insbesondere Kampfsport- und Fitnessarten wie Brazilian Jiu Jitsu, Kickboxen, Krav Maga, Ringen, Shootboxing und vergleichbare Disziplinen) typische sportartspezifische Verletzungsrisiken bergen. Diese Risiken übernimmt der Teilnehmer im Rahmen der eigenverantwortlichen Sportausübung selbst. Eine Haftung des Veranstalters für Verletzungen, die sich im Rahmen des üblichen, sportartspezifischen Risikos verwirklichen, ist – im Rahmen der vorstehenden Haftungsbeschränkungen – ausgeschlossen.
Eigene Sachen
Für mitgebrachte Wertgegenstände, Bargeld, Kleidung und sonstige persönliche Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung, es sei denn, der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen.
9. Aufsichtspflicht bei minderjährigen Teilnehmern
Bei Veranstaltungen für minderjährige Teilnehmer übernimmt der Veranstalter die Aufsichtspflicht ausschließlich während der ausgeschriebenen Veranstaltungszeiten und nur im unmittelbaren Veranstaltungsbereich. Vor und nach den Veranstaltungszeiten sowie auf dem Weg zur und von der Veranstaltung obliegt die Aufsicht den Erziehungsberechtigten.
Bei mehrstündigen oder mehrtägigen Veranstaltungen werden die genauen Aufsichtszeiten in der Veranstaltungsbeschreibung sowie in der Buchungsbestätigung ausgewiesen.
Medizinische Notfälle
Die Erziehungsberechtigten erklären sich mit der Buchung damit einverstanden, dass im Falle eines medizinischen Notfalls und bei nicht rechtzeitiger Erreichbarkeit eines Erziehungsberechtigten die zur Abwendung von Gesundheitsgefahren erforderlichen medizinischen Maßnahmen (z. B. Verständigung von Rettungsdiensten, Transport in ein Krankenhaus, Zustimmung zu medizinisch indizierten Sofortmaßnahmen) durch den Veranstalter bzw. durch hinzugezogene medizinische Fachkräfte veranlasst werden dürfen. Die Erziehungsberechtigten werden in jedem Fall unverzüglich informiert.
10. Bild- und Tonaufnahmen
Während der Veranstaltungen werden vom Veranstalter grundsätzlich keine Foto- oder Videoaufnahmen für Marketing- oder Veröffentlichungszwecke angefertigt, in denen einzelne Teilnehmer identifizierbar abgebildet sind.
Sollten in Einzelfällen entsprechende Aufnahmen geplant sein (z. B. zur Veröffentlichung auf der Website oder in sozialen Medien), wird vor der Veranstaltung eine gesonderte, ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Teilnehmer bzw. ihrer Erziehungsberechtigten eingeholt. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Private Aufnahmen anderer Teilnehmer durch Teilnehmer selbst sind nur mit Einwilligung der abgebildeten Personen bzw. ihrer Erziehungsberechtigten zulässig.
11. Datenschutz
Die im Rahmen der Buchung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung, zur Durchführung der Veranstaltung sowie zur Kommunikation mit dem Teilnehmer verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Detaillierte Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zu den verwendeten Rechtsgrundlagen, Speicherdauern und den Rechten der betroffenen Personen, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
12. Schlussbestimmungen
Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
Gerichtsstand
Ist der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Oldenburg. Dasselbe gilt, wenn der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Änderungen der AGB
Der Veranstalter behält sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Für bereits gebuchte Veranstaltungen gelten die AGB in der zum Buchungszeitpunkt veröffentlichten Fassung fort.
Stand: Mai 2026